Handyvertrag vorzeitig kündigen

Ist es möglich, seinen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen?

Welche Gründe gibt es, um frühzeitig aus einem Mobilfunkvertrag aussteigen zu können?

Handyvertrag vorzeitig kündigenDie Frage, wie man wieder aus seinem erst kürzlich abgeschlossenen Handyvertrag „aussteigen“ kann, stellen sich erstaunlicherweise immer wieder sehr viele Leute. Die weitverbreitete und eigentlich einleuchtende Meinung dazu lautet: „Vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen? Das geht auf keinen Fall!“… Dies erscheint wirklich sehr logisch, da man meistens ein Handy subventioniert bekommen hat und der Mobilfunkanbieter die verauslagten Kosten durch die monatlichen Gebühren wieder reinholen will. Dennoch ist es unter bestimmten Umständen möglich, seinen Handyvertrag vorzeitig, also vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zu kündigen!

Generell sollte aber auf alle Fälle beachtet werden, dass man nun mal ein Vertrag abgeschlossen hat und auch an diesen gebunden ist! Niemand ist dazu verpflichtet, einen Vertrag vorzeitig zu lösen. Falls dies dennoch geschieht, dann meistens nur aus Kulanz und weil freundlich angefragt wurde! Androhungen und dergleichen werden auf keinen Fall Erfolg haben.

Eventuelle Gründe und Möglichkeiten einen Handyvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen:

  • Umzug ins Ausland / längerer Auslandsaufenthalt

Wenn Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen ins Ausland umziehen, werden die meisten Mobilfunkanbieter einer vorzeitigen Kündigung Ihres Handyvertrages zustimmen. Auch Schüler, die sich auf einen längeren Austausch begeben oder Studenten, die ein oder mehrere Semester im Ausland verbringen, können meist auf Kulanz hoffen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Aufenthalt wirklich über einen längeren Zeitraum erstreckt und im Vorhinein nicht absehbar war. Wer im Januar seinen USA-Austausch für den Sommer gebucht, im Februar seinen Handyvertrag abgeschlossen hat und dies im Juni dann in die Bitte um vorzeitige Kündigung schreibt, wird wohl kaum Erfolg haben.

  • Grundgebühr / Mindestumsatz überweisen

Mit viel Verhandlungsgeschick kann mit dem Mobilfunkanbieter ausgehandelt werden, dass die restliche Grundgebühr und ein eventuell vorhandener Mindestumsatz als Einmalzahlung geleistet werden. Man „kauft“ sich praktisch aus seinem Vertrag frei, in dem man die Kosten, die während der Vertragslaufzeit angefallen wären, auf einmal überweist. Grundsätzlich wird dies dem Anbieter aber eher unliebsam sein, da er bei dieser Variante nichts mehr an Gesprächsgebühren verdient.

  • Vertragsübernahme

Wer Freunde oder Bekannte hat, die einen Handyvertrag brauchen, kann bei den meisten Mobilfunkanbietern ohne Probleme Formulare für eine Vertragsübernahme anfordern und seinen Vertrag auf eine andere Person überschreiben lassen. In den meisten Fällen wird dabei, je nach Anbieter, eine Gebühr von 10 bis 30 Euro fällig.

Wenn sich im Bekanntenkreis niemanden findet, der den Vertrag übernehmen will, bietet sich noch die Möglichkeit den Vertrag bei eBay zu „verkaufen“. Es gibt anscheinend tatsächlich Leute, die bereit sind einen Handyvertrag zu übernehmen, wenn sie dafür ein Handy kostenlos oder zumindest sehr preiswert bekommen. Dies wird allerdings nur funktionieren, wenn es sich um ein Handymodell handelt, welches ohne Vertrag sehr teuer ist.

Die monatlichen Grundgebühren reduzieren

Mit dem letzten Punkt „Vertragsübernahme“ wären auch schon alle eventuellen Möglichkeiten und Gründe für eine vorzeitige Kündigung genannt. Falls keine der drei genannten Möglichkeiten anwendbar ist, kann man vielleicht zumindest noch die monatlichen Grundgebühren reduzieren, in dem man den Tarif wechselt.

In den meisten Fällen ist dafür allerdings eine Gebühr fällig, jedoch kann sich je nach Tarif ein Wechsel rechnerisch dennoch lohnen. Zusätzliche Pakete für SMS, Telefonate am Wochenende oder ähnliches lassen sich meistens kostenlos kündigen.

KEINE Kündigungsgründe sind:

  • Schlechte Netzabdeckung oder schlechter Empfang
  • Diebstahl oder Verlust des Handys
  • Diebstahl oder Verlust der Simkarte

Generell gilt: Solange der Vertrag nicht zu Ungunsten des Kunden (höhere Gesprächsgebühren etc.) geändert wird, kann man sich kein Kündigungsrecht erhoffen! Außer diesem Fall gibt es kein außerordentliches Kündigungsrecht, sondern nur die Hoffnung auf die Kulanz des Anbieters.

Mehr Informationen zum Thema Handyvertrag kündigen

Wie schreibt man eine Kündigung für einen Handyvertrag?

Fragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail! Vielen Dank!

Leave a Reply

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner