Der 140-Zeichen-Mikrobloggingdienst Twitter hat gestern überarbeitete Nutzungsbedingungen veröffentlicht und schließt – nach zuerst anderslautenden Aussagen der Gründer – ab sofort Werbung auf der Plattform nicht mehr aus.
Zuerst wollte man potenzielle Nutzer des neuen und innovativen Dienstes nicht durch Werbung abschrecken, nun scheint es dringlicher geworden zu sein, diesen auch zu kommerzialisieren und irgendwie Geld damit zu verdienen.
Eine vollständige Übersicht der Änderungen findet sich auf dem Twitter Blog. Natürlich haben auch schon andere Blogs das Thema aufgegriffen und so fragt sich zum Beispiel Thomas Stadler von Internet-Law.de ob die neuen Nutzungsbedingungen in Deutschland überhaupt rechtens und gültig sind.
Normalerweise verabscheue ich Werbung zutiefst, egal ob Fernseh- oder Radiowerbung. Es gibt nichts schlimmeres als plärrende oder bemüht seriös klingende Stimmen, die irgendwelche stumpfen Slogans mehrmals wiederholen!
Letzte Woche ist jedoch durch Zufall ein Werbebanner auf einer Seite mit dem neuen Spot für die Playstation Portable PSP 3000 losgegangen. Vielleicht kennt ihr diese Videobanner, die einfach anfangen zu spielen und wenn man zufällig mit der Maus drauberfährt, hört man auch den Ton. Auf jeden Fall habe ich dadurch zufällig die PSP 3000-Werbung gesehen. Erstmal fand ich es nervig und habe es weggeklickt. Später hatte ich jedoch den ganzen Tag über das Lied im Kopf: “You got the whole world in your hands”…
Ich habe keine Ahnung wieso, aber der Song ist ein unglaublicher Ohrwurm.
In letzter Zeit ist mir wieder öfter mal aufgefallen, wie Unternehmen versuchen ihre Kunden hinters Licht zu führen, um ihnen zusätzliche Produkte aufzuschwatzen, die sie eigentlich gar nicht brauchen.
Als erstes habe ich einen Brief bezüglich meines Abonnements der Zeitschrift Connect bekommen, in dem stand, ich solle doch mal bitte die kostenlose 0800-Hotline des Abo-Service anrufen, es gäbe da etwas zu klären. Anfangs dachte ich noch, dass es vielleicht an meinem Umzug liegt, also habe ich brav angerufen…
Ich bin ganz sicher kein Fachmann für Werbung, Marketing oder irgendetwas das entfernt damit zu tun hätte und bisher war Werbung auch kein großes Thema in diesem Blog, ABER ich liebe Autos von BMW! Aus diesem Grund muss ich heute einfach mal meinen Frust über die unbeholfenen Werbekampagnen von BMW ablassen.
Meiner Meinung nach ist es wirklich schade, dass die Marketingabteilung dieser Firma, die so großartige und faszinierende Autos baut, nicht nur so furchtbar schlechte Kampagnen zulässt, sondern wahrscheinlich auch noch viel Geld dafür bezahlt. Wer nicht weiß wovon ich schreibe wird sich fragen was dieser komische Blogger da faselt. Die hochbezahlten und hochqualifizierten Leute bei BMW werden schon wissen was sie tun…
Genau das dachte ich auch, als ich die ersten kritischen Beiträge zur PR-Kampagne für “BMW ConnectedDrive” gelesen habe. Wenn man sich aber das YouTube-Video anschaut, greift man sich wirklich an den Kopf und muss sich fragen wer das abgesegnet hat!
Die Kommentare der sonst ziemlich begeisterungsfähigen YouTube-Nutzer bei der englischsprachigen Version des Videos sagen schon ziemlich viel über die Qualität des Clips und den Einfallsreichtum der Werbeagentur aus…
Welcher Hirntote hat das denn geschrieben?
Wie schlecht ist das denn…
Tja, das fragt man sich wirklich. Zum Glück ist das Video nur 3:50 Minuten lang, so wird einem nicht allzu viel Zeit gestohlen. Selbst auf der Webseite der Internet World Business liest man: “Die dümmsten Spam-Werber des Jahres”
Der Titel bezieht sich allerdings eher auf die noch unbeholfeneren “Bekanntmachungsversuche” des als “viral” geplanten Clips. Thomas Knüwer vom Handelsblatt beschreibt auf Indiskretion Ehrensache wie Brand PR in verschiedenen Blogs die Kommentarfunktion dazu genutzt hat, um ihre Pressemitteilung zu verbreiten.
Die “ConnectedDrive”-Aktion hat sicher auch ihre Komik, wäre mir allein aber nicht unbedingt einen entrüsteten Blog-Eintrag wert gewesen. Heute Abend habe ich jedoch bei ConnectedMarketing einen recht begeistert klingenden Beitrag über eine weitere virale BMW Kampagne für den amerikanischen Markt gelesen…
Das Rampenfest in Oberpfaffelbachen
oder “The Ramp Movie” ist, wie schon beschrieben, eine weitere virale Kampagne von BMW. Das Video, beziehungsweise der Film, soll das neue (wunderschöne) 1er Coupé bewerben. Meiner Meinung nach geht das total nach hinten los, weil der Film furchtbar langweilig, langatmig und überhaupt nicht lustig ist. Außerdem sieht man ziemlich wenig vom wichtigsten Darsteller: dem 1er Coupé!
Wer sich selbst überzeugen will kann das natürlich gerne tun. Ich persönlich empfehle es nicht, mit seiner Zeit kann man wirklich besseres anfangen, zum Beispiel Bilder oder Videos vom 1er Coupé anschauen.
Das Auto ist wirklich klasse, aber was bringt ein Werbefilm in dem man nichts (oder fast nichts) vom Produkt sieht? Die meisten Leute haben sicherlich wenig Lust sich einen so langen Werbefilm anzusehen, außer sie sind an BMW oder Werbung (viralem Marketing) interessiert. Hierbei setze ich natürlich voraus, dass die Nutzer den werblichen Hintergrund bemerken, beziehungsweise bewusst wahrnehmen. Und selbst den Leuten, die es nicht wahrnehmen unterstelle ich wenig Interesse an einer langatmigen Dokumentation über eine komische Rampe im bayrischen Hinterland. Ich frage mich wirklich wer sich dieses Video anschauen und weiterempfehlen soll!?
Selbst das Prädikat “liebevoll gemacht” trifft es meiner Meinung nach nicht. Der ehrgeizige Versuch war da, das sieht man. Die Einwohner aus dem bayrischen Dorf und ihr komisches, hinterwäldlerisches Verhalten sollen witzig wirken. Auf mich persönlich wirkt es aber nur völlig durchschaubar und ziemlich angestrengt. Eben wie ein Wink mit einem alten, dreckigen Zaunpfahl von einer Kuhweide aus Oberpfaffelbachen…
Mehr Links zum Thema gibt es im Automobil-Blog und eine weitere Warnung vor der gestohlenen Zeit (“but be forewarned, you’ll never be able to get that 30+ minutes of your life back”) auf autoblog.com
Nachdem ich Ende letzten Monats neben der Beschwerde an die tema GmbH noch eine weitere an einen Onlineshop für Kosmetik verschickt habe, kam heute die unglaubliche Antwort der Firma.
Eigentlich hatte ich mich nur über die zahlreichen Werbesendungen der Firma selber beschwert, aber in dem Antwortbrief las ich dann folgendes:
Selbstverständlich haben wir Ihren Wunsch respektiert und bestätigen Ihnen mit diesem Schreiben, dass Ihre Adresse im Rahmen der Adressvermietung nicht mehr an andere Unternehmen weitergegeben wird. Auch werden Ihre Daten in unserem Hause nicht weiter für Werbezwecke verwendet.
Adressvermietung! Ich wusste überhaupt nicht, dass meine Adresse auch vermietet wird! Anscheinend muss man auch bei Onlineshops die AGB’s von oben nach unten vollständig durchlesen, um auf so etwas aufmerksam zu werden. Wer kommt denn darauf, dass die Adresse, die man gutgläubig für den Versand der bestellten Produkte angibt, auch für Werbezwecke vermietet wird? Ich finde das wirklich krass!
Im weiteren wird dann darauf eingegangen, dass eine Löschung meiner Daten nicht möglich ist. Als Grund wird zuerst die “besondere Art der Speicherung” genannt und als zweiter Grund, wieder so ein Hammer, der auch noch als Vorteil für mich dargestellt wird:
Um zu vermeiden, dass Sie im Rahmen erneuter Adressanmietungen wieder Post von uns bekommen, ist es notwendig Ihren Namen und Ihre Adresse mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen. Durch eine Löschung ist dies nicht möglich.
Ahja. Alles klar! Ich glaube, ab heute verlange ich immer gleich bei der Bestellung eine Sperrung meiner Daten für Werbezwecke.
Wenigstens wird mir am Ende des Briefes noch empfohlen, mich in die “sogenannte Robinson Liste” eintragen zu lassen.
Um künftig Ihre Datenweitergabe bei anderen Unternehmen von vornherein auszuschließen…
Guter Rat, aber erschreckend, dass es anscheinend eine weit verbreitete Praxis bei den Unternehmen ist, die Kundenadressen zu vermieten.
Hier noch ein Scan des Briefs:
Und für alle, die ebenfalls nicht so viel von Adressvermietung und Werbesendungen halten, die Adresse des Direktmarketing-Services, der für die Robinson Liste zuständig ist:
Nachdem ich gestern von dem “Motorola Razr V3 + Gratis Kaffee-Automat”-Angebot berichtete, habe ich mich noch kurz im Internet über Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenspeicherung informiert und schnell einen Brief aufgesetzt um in Zukunft solchen Werbeangeboten Einhalt zu gebieten.
Da dem Angebot, wie es eigentlich meistens der Fall ist, ein sozusagen “frankierter” Rückumschlag (Empfänger zahlt) beilag, bot sich eine gute Gelegenheit dem Absender mitzuteilen, dass ich Zukunft keine weiteren Werbesendungen bekommen möchte. Der Umschlag war allerdings nicht an die Burda Direct GmbH adressiert, sondern an handy service, bzw. die tema GmbH & Co. KG in Offenburg. Da jedoch Burda Direct auch in Offenburg ansässig ist, dachte ich mir, dass der Brief bestimmt trotzdem die richtige Stelle erreicht.
Den Brief habe ich wie folgt formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
letzte Woche habe ich eine Werbesendung von Ihnen erhalten. Da ich in keiner Weise an Ihrem Produkt / Ihren Dienstleistungen Interesse habe, verlange ich, dass Sie sämtliche Daten von mir sofort löschen.
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Dem habe ich dann noch folgenden Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz hinzugefügt:
Gem. § 28 Abs. 3 und Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz kann der Betroffene bei der speichernden Stelle der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Dann ist die Nutzung dieser Daten oder die Übermittlung für diese Zwecke unzulässig.
Ich hoffe mal, dass das genügt und bin gespannt, ob es irgendeine Antwort auf diesen Brief gibt.