Jan17
Keine Wartezeiten beim Anbieterwechsel
Die Verbraucher dürfen sich auf einige vorteilhafte Änderungen im Jahr 2012 freuen. Durch die bereits am 2. März 2011 beschlossene und voraussichtlichen im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft tretende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollen EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch sind insbesondere für den Bereich der Telekommunikation mehr Transparenz sowie Kosteneinsparungen zu erwarten. So hat der Gesetzgeber beispielsweise schriftlich verankert, dass Kunden, die den Provider für Ihren Telefon- und Internetanschluss wechseln, so schnell wie möglich wieder erreichbar sein müssen. Wartezeiten von mehr als einem Tag sind nicht nur unzumutbar, sondern ebenso gesetzwidrig. Strafen für den Fall, dass Anbieter den neuen Verpflichtungen nicht nachkommen, gibt es jedoch leider nicht.


