Apr27
Merkel Podcast gegen Raubkopien
In der neusten Folge des Podcasts unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel geht es um “illegale Raubkopien aus dem Internet“, denn gestern war “Tag des geistigen Eigentums”. Anlass für ihre “Videobotschaft” war anscheinend ein offener Brief von über 200 “prominenten” Künstlern, unter anderem haben Tokio Hotel, Herbert Grönemeyer, Thomas Quasthoff, Bernd Eichinger und Til Schweiger unterzeichnet. Über die restlichen 195 prominenten Künstler erfährt man in der Meldung der Tagesschau leider nichts.
Angela Merkel zeigte jedenfalls Verständnis für die Bitte, “den Schutz kultureller Produkte in der digitalen Welt zur Chefsache zu machen”. Es wurde abermals hervorgehoben, dass Raubkopien kein Kavaliersdelikt sind. Allerdings stellt sich die Frage, ob Frau Merkel wirklich verstanden hat wobei es beim Herunterladen von illegalen Raubkopien eigentlich geht. Ab Minute 2:26 tut sie nämlich folgendes kund:
Bestimmte Dinge können wir national alleine nicht lösen. Deshalb müssen wir dies im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können.
Die gesamte Rede ist hier nachzulesen. Ich will keinesfalls auf Kleinigkeiten herumreiten, aber Computer kann und wird man nicht herunterladen können und deshalb hätte ich so eine Aussage nie in einer Videobotschaft der Bundeskanzlerin stehengelassen oder überhaupt erst veröffentlicht. Angesichts der Meldungen über Kosten im fünfstelligen Bereich pro Folge, dürfte man eigentlich erwarten, dass Frau Merkel kompetente Berater zur Seite stehen, die Pannen dieser Art verhindern könnten.
Zum Schluss aber noch etwas Erfreuliches: Laut der Tagesschau wird die Forderung der Künstler ebenfalls vom Bundesverband Musikindustrie, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Gema unterstützt. Erstaunlicherweise verweisen die eben genannten auf Initiativen in Frankreich und England, wo Internetnutzer zuerst Warnhinweise bekommen, wenn sie durch Urheberrechtsverletzungen auffallen. Falls die Warnungen nicht beachtet werden, ist die nächste Maßnahme eine befristete Sperre des Internetanschlusses. Falls das tatsächlich so besteht und gehandhabt wird, finde ich dies wirklich sehr gut und viel vernünftiger als das Vorgehen hier in Deutschland.
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11 Kommentare zu “Merkel Podcast gegen Raubkopien”
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Peppy 28 Apr 2008 um 08:55 1
Ich glaube nicht, dass diese Aussage falsch ist, sondern dass sie eher so gemeint ist:
“…das Herunterladen (von Daten) von Computern (bzw. Servern) ist eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können.”
Wie demn auch sei: die Aussage ist etwas unglücklich formuliert…
hellmade 28 Apr 2008 um 12:09 2
die restlichen Namen gibts u. a. hier:
http://newsparadies.de/index.php?topic=1751
Matthias 28 Apr 2008 um 12:56 3
Danke, guter Hinweis!
Der Kommentar von Dieter Bohlen bei Johannes B. Kerner ist auch sehr interessant.
Stefan 02 Mai 2008 um 12:14 4
Das wäre mal was, wenn es nur Warnungen geben würde. Aber ich denke eher, dass die MI hier wieder die Todesstrafe einführen würde. Und zwar für alle Ersttäter.
Chris 05 Mai 2008 um 19:28 5
Ähm… glaubt wirklich jemand ernsthaft eine Diplom-Physikerin und Bundeskanzlerin wüsste nicht, was ein Computer ist?
Pff!
Matthias 05 Mai 2008 um 19:59 6
Natürlich weiß unsere Bundeskanzlerin mit hundertprozentiger Sicherheit was ein Computer ist, aber wahrscheinlich nicht, wie die aktuelle Lage bei Raubkopien aussieht und wie die ganzen Filesharing-Programme etc. funktionieren. Aus diesem Grund fände ich es allgemein gut, wenn sich Politiker vor Gesetzesentwürfen etc. etwas genauer und detaillierter über die Materie informieren würden, anstatt allgemeine Aussagen wie diese (Computer + Herunterladen = gefährlich für die Wirtschaft) in die Welt zu setzen. Natürlich ist diese Aussage nicht grundfalsch, aber ich empfehle noch ein anderes Video zur Ansicht:
Kinderreporter fragen Politiker nach dem Internet
via Netzpolitik.org
Hans 06 Mai 2008 um 08:27 7
Also dass finde ich ganz und garnicht gut. Stell dir nurmal vor, eines deiner Kinder lädt irgendetwas urheberrechtlich geschütztes aus dem Netz herunter, und das mehrmals. Dann wird dir der Internetanschluss komplett gesperrt, du hast dann also keinerlei Zugriff mehr aufs Internet. Wenn du dann noch zu Hause arbeitest, und auf´s Internet angewiesen bist, was kannst du dann noch machen? Nichts, da ja kein Internetanschluss mehr da ist.
Oder andere Sache: Du hast W-LAN. Es klinkt sich jemand in dein Netz ein und treibt darüber Unfug. Dir wird wieder das Netz gesperrt und aus die Maus. Was tust du dann? Da kannst du dann nur noch dumm in die Wäsche kuggen. Es darf niemand das Recht haben, einfach jemanden das Internet zu verbieten. Das wäre ja so, wie wenn man dir die Postauslieferung verwehrt, oder den Telefonanschluss auf lebenszeit sperrt…
Da mus eine andere Lösung her!
Hans
Matthias 06 Mai 2008 um 11:06 8
Ja, momentan ist die Situation natürlich viel besser! Deine Kinder laden irgendwas runter und plötzlich flattert ohne Vorwarnung eine Abmahnung über mehrere tausend Euro ins Haus. Das ist natürlich viel besser und angenehmer, als wenn erstmal nur ein Warnhinweis kommen würde! Darauf könnte man ja reagieren und mit seinen Kindern reden, damit das nicht noch ein zweites Mal passiert. Und wenn die Warnhinweise (mehrere, über längere Zeit) nicht beachtet werden und der Internetanschluss Zuhause für einige Wochen gesperrt wird, ist das natürlich auch viel unangenehmer als die hohe Abmahnung. Ich stimme Dir völlig zu, wir Deutschen fallen lieber aus allen Wolken, wenn wir solche Abmahnungen bekommen und zahlen lieber viel Geld, als dass wir uns mit mehreren Warnhinweisen und dann bei Ignoranz mit befristeten Sperrungen des Internetanschluss konfrontiert sehen! [/IRONIE AUS]
Schaut euch nochmal die Kampagnen hier in Deutschland an (http://www.hartabergerecht.de), und dann reden wir nochmal darüber, ob Warnhinweise wirklich sooo schlimm sind…
Hans 06 Mai 2008 um 11:15 9
Man sollte aber auch richtig Informiert sein! Wenn momentan eine Abmahnung wegen Filesharing ins Haus flattert, muss man keineswegs hohe Geldbeträge zahlen. Denn der momentane, meistgegangene Weg ist, eine abgeänderte Unterlassungserklärung an die Abmahner zurückzuschicken, in der steht, dass man das runterladen bzw. verbreiten dieses Werkes unterlässt, sich aber nicht schuldig bekennt, dieses Werk verbreitet zu haben. Wer hohe Geldforderungen zahlt, ist selber Schuld. Da kann ich mein Geld auch beim Fenster raus werfen.
Und in meinem obigen Beitrag wollte ich nur verdeutlichen, dass man nicht einfach den Internetanschluss sperren kann o.ä…
Denn wenn das passiert, könnte man genauso gut einen Ladendieb lebenslänglich aus allen Geschäften aussperren, oder Unfallverursachern das Führen eines Fahrzeuges…
Matthias 11 Mai 2008 um 08:21 10
Das muss man natürlich differenzieren. Natürlich finde ich auch weniger die Sperrung des Internetanschlusses gut, als dass man erstmal einen Warnhinweis bekommt, BEVOR es irgendwelche unangenehmen Folgen hat! Aber wer nach mehreren Warnungen, also nachdem er mehrmals beim Herunterladen von Raubkopien erwischt wurde, immer noch nicht schlauer geworden ist und abermals erwischt wird, bei dem finde ich eine ordentliche Strafe auch völlig gerechtfertigt! Von “lebenslang” kann ja keine Rede sein, der verwendete Ausdruck war “befristet”…
Hans 19 Mai 2008 um 10:01 11
Ja gut, wenn es “nur” befristet ist, wärs ja in Ordnung, aber bei den engländern ist im Gesetzesentwurf nicht die Rede von befristet, sondern LEBENSLANG, und das darf nicht sein. Wenn die Zeit auf 1 Jahr oder so begränzt wäre, könnte ich mir so eine Strafe schon vorstellen, aber wirklich lebenslang ist absolut nicht vertretbar!